11 Feb 2021
bericht aus der Kabinettssitzung vom 11. Februar 2021 11.02.2021

d. Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

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11.02.2021 – Pressemitteilung
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